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Das 1822 errichtete Pfarrhaus mit Pfarrgarten, anstelle der ehemaligen Nebengebäude im rückwärtigen Bereich ein jüngeres, als Betsaal genutztes Gebäude. Die Anlage am östlichen Rand des Marktplatzes gelegen, prägt zusammen mit der Kirche den Ortsmittelpunkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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