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Die Gesamtanlage eröffnendes Fachwerkwohnhaus aus dem Ende des 17. Jh. Über einer ausgeprägten Sockelzone erhebt sich das Untergeschoß mit einfach verriegelten, den unteren Bereich der Fußstreben versteifenden Mannfiguren. Im Obergeschoß einfach verriegelte 3/4-Streben an den Eckständern, am Bundständer konvergierende Fußstreben. Am kräftig artikulierten Geschoßüberstand findet sich an der Unterkante der Schwelle ein markant eingelegter Rundstab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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