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Fachwerkbau der ersten Hälfte des 18. Jh.. Einhaus, dessen verschiedene Funktionen, Wohnbereich, Stall und Scheune, noch in ihrer ursprünglichen Aufteilung erhalten sind und von der südlichen Traufseite erschlossen werden. Die nördliche Traufe ist abgeschleppt und bildet einen sog. Niederlass, wie er für das Westerwaldgebiet besonders typisch ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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