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Fachwerkwohnhaus und -scheune, zu datieren um 1700 (Wohnhaus) bzw. erste Hälfte 18. Jh. (Scheune). Die beiden Bauten bilden einen L-förmigen Hof. Die Scheune offensichtlich mit einem Wohnteil (Altenteil). Sowohl Scheune als auch Wohnhaus mit Zierformen in den Gefachen: z. B. Rauten oder auch geschwungene Streben mit Nasenbesatz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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