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Giebelständig in den Straßenraum ausgreifendes Fachwerkwohnhaus mit einem baulichen Kern aus dem Ende des 18. Jh. Das unregelmäßige Gefüge aus 3/4- und Stockwerkstreben sowie Mannfiguren verweist auf eine wechselvolle Baugeschichte. Im hinteren Bereich ist dem Haus ein umgenutztes Wirtschaftsgebäude in Ständerbauweise angefügt. Gegenüber dem Wohnhaus erhebt sich ein großdimensioniertes Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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