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Von einem Hof aus erschlossener Fachwerkwohnbau aus der zweiten Hälfte des 17. Jh. Der Bau zeichnet sich durch ein enggestelltes Fachwerkgefüge aus, die Giebelseite noch mit den ursprünglichen Sturzriegeln, durch die Gestaltung der Eckständer mit schlanken Säulen und des Geschossversatzes: die Schwelle ist wie die Füllhölzer mit einem Tau versehen. Die erhaltenen Reste des Erdgeschoss- Rähmes mit einem Klötzchenfries.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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