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Im Kern ein barocker Fachwerkbau der ersten Hälfte des 18. Jh. mit jüngerem Kniestock und Zwerchhaus. Der Wohnbau ist Teil einer L-förmigen Hofanlage. Neben dem Fachwerk des Obergeschosses mit reichen Zierformen ist besonders bemerkenswert die Tür mit einem von zwei Pilastern getragenen Gebälk, hier die inschriftliche Datierung 1737.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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