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Unmittelbar östlich der Kirche gelegener Fachwerkbau, bemerkenswert die weit gespreizten Fußstreben an Eck- und Bundständern. Der Bau ist noch in das 17. Jh. zu datieren. Er ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung, Begrenzung des Platzraumes südlich der Kirche ist er auch städtebaulich wertvoll.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |