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Das noch in das 17. Jh. zu datierende Wohngebäude ist Teil einer unregelmäßig bebauten Hofanlage. Der Giebel des Fachwerkbaus ist verschiefert, die Fensterdisposition lässt aber ein ungestörtes Gefüge erwarten, wie es auch an der hofseitigen Traufseite zu sehen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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