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Wohnhaus mit angebautem Stall einer ehemals winkelförmige Hofanlage aus der Zeit um 1700. Das Erdgeschoss des Wohnhauses teilweise massiv. Die Fachwerkkonstruktion im Obergeschoss traufseitig mit dekorativen Mann-Figuren.
Die den Hof ursprünglich nach Süden abschließende Scheune (um 1800) abgängig.
Als Wohnhaus- und ehemalige Hofform, die zu dem sonst ortsüblichen üblichen Einhäuser kontrastiert, ist die Anlage Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |