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Der Bau beruht auf einem Typenentwurf für die Bahnhöfe der Dietzhölztal-Linie von 1892 (vgl. die Bahnhöfe von Frohnhausen oder auch Ewersbach und Eibelshausen). Neben der geschichtlichen Bedeutung für die Erschließung dieses Dill-Seitentals besitzt der für Personen- und Güterverkehr errichtete Bau mit seinem Detailreichtum auch künstlerische Qualität.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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