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Allendorf verfügt über einen historisch wertvollen Ortskern. Die spangenartig geführten Rathaus- und Grabenstraße schließen die spätromanische Chorturmkirche und das 1863 errichtete Rathaus ein. Insgesamt herrscht noch eine große Dichte bäuerlicher Fachwerkbauten des 17. und 18. Jhs. vor, die das Ausweisen einer Gesamtanlage aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung rechtfertigt. Der Bereich der Korngasse ist als eine regelmäßig durchgeführte Ortserweiterung anzusehen. Die Ortsränder im Südwesten und Nordosten zum Ulmbach hin sind von großen Gartengebieten geprägt. Diese historische Form der Ortsbegrenzung ist erhaltenswert; die genannten Gartenzonen sind Teil der Gesamtanlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |