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Traufständiger Streckhof, unmittelbar am Ulmbach gelegen, im Obergeschoss des Wohnteils wertvolle Fachwerksubstanz der Zeit um 1700 mit einer schönen Reihung von vier Feuerböcken als Zierform in den Gefachen. Neben seiner geschichtlichen Bedeutung ist der Hof durch die Lage unmittelbar an der Zufahrt zur Ulmbachbrücke auch städtebaulich bedeutsam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |