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Traufständig zur Straße erschlossenes Fachwerkwohnhaus in einer Gerüstkonfiguration, die eine Datierung in den Beginn des 18. Jh. erlaubt. An den Eckständern des Obergeschosses leicht gebogene 3/4-Streben, im Untergeschoß einfach verriegelte Stockwerkstreben. Im Obergeschoß sind die Gefache von quadratischem bzw. querliegendem Zuschnitt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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