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Fachwerkwohnhaus in der Schwalmniederung mit einem konstruktiven Gerüstgefüge aus einfach verriegelten Mannfiguren an den Eck- und Bundständern der Traufseite. An der Giebelseite leicht gebogene Stockwerkstreben. Der Geschoßüberstand ist deutlich artikuliert. Das Haus, das im Jahr 1983 aus Eifa an seinen heutigen Standort transloziert wurde und in das Jahr 1737 datiert, ist aus städtebaulichen Aspekten als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |