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Ehemalige stattliche zweiseitige Hofanlage der ersten Hälfte des 18. Jh., Wohn- und Wirtschaftsgebäude waren dem Knick der Hauptstraße entsprechend gestaffelt angeordnet. Es besteht eine Sichtbeziehung zur mittelalterlichen Pfarrkirche. Der Giebel des Wohngebäudes mit handwerklich wertvollen Zierformen ist symmetrisch gegliedert. Scheunenbau abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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