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In unmittelbarer Nähe zu den Bahngleisen befindliche, hakenförmig erschlossene Hofanlage, deren Gebäude in einer Art Torfunktion die Blickachse im Verlauf des kurvigen Straßenzuges beherrschen. An der Giebelseite des Wohnhauses ist eine Fachwerkkonstruktion sichtbar, die eine Datierung in das letzte Drittel des 18. Jh. zuläßt: an den Eckständern im Ober- und Untergeschoß einfach verriegelte Mannfiguren. Die Wirtschaftsgebäude sind wenig jünger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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