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Mittelpunkt der Gesamtanlage Haiger ist die Ev. Pfarrkirche, ein im Kern romanischer Bau, der zu Beginn des 16. Jhs. zu einem Hallenlanghaus umgestaltet wurde. Zu der auf einer ehemals befestigten Bergkuppe gelegenen Kirche und dem sie umgebenden Kirchhof führen mehrere Treppenwege: von der oberen Hauptstraße aus und vom Marktplatz bzw. Frigghof. An den Treppenwegen liegen jeweils bedeutende, auch als Kulturdenkmal zu schützende Bauten: an dem Treppenweg vom Frigghof aus das Pfarrhaus, vom Marktplatz aus der stattliche Fachwerkbau Marktplatz 2 (18. Jh.) und von der Hauptstraße aus weitere Fachwerkbauten um 1700, die zur Zeit noch verkleidet bzw. verputzt sind. Neben dem Kirchberg und seiner unmittelbaren Umgebung ist aus der Zeit der befestigten Stadtanlage lediglich die Hauptstraße und die parallel verlaufende Isabellenstraße erhalten. Die Hauptstraße umgibt in ihrem oberen Abschnitt bogenförmig den Kirchberg. Die in geschlossener Randbebauung errichteten historisch wertvollen Bauten reichen aus der Zeit um 1700 über das frühe 19. Jh. (Hauptstraße 92/94) bis zur letzten Jahrhundertwende (Hauptstraße 82). Mit der Niederlegung der Stadtbefestigung 1824 erfolgte eine Neuordnung und Erweiterung der Stadt. Ausgehend vom unterhalb des Kirchbergs gelegenen Marktplatzes wurde ein regelmäßiges Straßennetz entworfen, das auf der rechten Aubachseite weitergeführt wurde. Eine weitere Stadterweiterung, jedoch von geringerem Umfang, ist jenseits des Obertores vorgenommen worden. Die Bebauung aus dieser Zeit 1. Hälfte des 19. Jhs. zeigt am Marktplatz und am Obertor teilweise stattliche Typenbauten mit Wirtschaftsgebäuden wie etwa Marktplatz 3 oder Obertor 3; in den übrigen Gebieten dominieren bescheidenere ackerbürgerliche Anwesen (etwa Burgstraße). Die Gesamtanlage belegt mit dem mittelalterlichen Siedlungskern des Kirchbergs, Teilen der frühneuzeitlichen Stadt entlang der Hauptstraße und mit Bereichen der Stadterweiterung im beginnenden 19. Jh. historisch bedeutsame Abschnitte in der Stadtentwicklung Haigers.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |