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Der breitlagernde Bau befindet sich am Ende eines dreieckigen, baumbestandenen Platzes. Die Eingangshalle zeichnet sich als Mittelrisalit ab. Durch Volumen und Ausführung ganz in Werkstein und die dem Jugendstil zuzuordnenden Detailformen der eng gestellten Pfeiler und der beiden Portale ist er von dominierender Wirkung. Der um 1910 zu datierende Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |