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Zweigeschossiger verschieferter Fachwerkbau aus der ersten Hälfte des 19. Jh. Traufständig mit breitem Zwerchhaus in der Gebäudemitte. Der jenseits des Aubachs gelegene Bau dokumentiert die Ansätze einer planmäßigen Stadterweiterung in der ersten Hälfte des 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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