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Dreigeschossiger giebelständiger Fachwerkbau der ersten Hälfte des 18. Jh. Sehr schön die gedrehten Säulen in den Eckständern der Obergeschosse, die tauartigen Bänder der Dachbalken sowie der Reichtum der Zierstreben. Innerhalb der geschlossenen Randbebauung der oberen Hauptstraße kommt dem Bau besondere künstlerische und städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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