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Dreigeschossiger Fachwerkbau des frühen 18. Jh., vorzügliche Traufseite mit ungestörtem mehrzonigem Gefüge in den oberen Geschossen, die profilierten Geschossversätze mit als Tau geschnitzten Füllhölzern. In den Eckständern sind gedrehte Säulen erkennbar. Der auch als Eckbau zur Kreuzgasse und als Teil der nordöstlichen Platzwand des Marktplatzes städtebaulich bedeutsame Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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