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Dreigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau an der Einmündung eines Treppenweges vom Kirchberg in die Hauptstraße. Obwohl verkleidet, ist aufgrund der Proportionen, Geschossüberstände und der weitgehend ursprünglichen Fensterteilung ein Fachwerkbau um 1700 zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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