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Vermutlich nach der Niederlegung der Stadtbefestigung 1824 errichtete Wache am Ende der Hauptstraße, an der Stelle des ehemaligen Obertors. Zur Hauptstraße eine von vier Holzsäulen getragene Vorhalle mit flachem Dreiecksgiebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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