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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau der Zeit um 1700 von stattlichen Proportionen. Bemerkenswert sind sowohl das Fachwerkgefüge mit kräftigen, durch fußläufige Gegenstreben betonten Mannformen als auch die Schmuckformen, wie die schlanken Säulen der Eckständer oder der Feuerbock über dem Dachbalken. Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung. Zusammen mit Nr. 11 prägt er die Einmündung einer zum Marktplatz führenden Traufgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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