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Zweigeschossiger, verputzter bzw. verschieferter Fachwerkbau aus der ersten Hälfte des 19. Jh., der als Teil der ursprünglichen Bebauung des in dieser Zeit errichteten Marktplatzes anzusehen ist und deshalb besondere geschichtliche und städtebauliche Bedeutung hat. Der traufständige Bau besitzt fünf Achsen, in Gebäudemitte den Zugang mit zweiflügeliger Tür und Freitreppe sowie ein von Giebelgaupen flankiertes Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |