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In der Schwalmniederung befindliche, dreiseitig erschlossene Mühle. Die Rückseite des Wohnhauses ist in seiner ursprünglichen Gestalt erhalten: dort an der Unterkante der Schwelle und den Füllhölzern dick eingelegte Taustäbe; rechts am Eckständer des Obergeschosses Mannfigur mit weit ausgreifender Fußstrebe, im Untergeschoß Reste einer gewellten Kopfknagge am stattlich artikulierten Eckständer. Von einem Umbau in der Mitte des 19. Jh. zeugt die hofseitige Fassade des Wohnhauses mit ihren einfach verriegelten Stockwerkstreben. Aus dieser Zeit stammen vermutlich auch die Wirtschaftsgebäude des Anwesens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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