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Südlich des Ortskerns im Haigerbachtal ein in Fachwerk errichtetes Einhaus des letzten Viertels des 19. Jh. Es belegt die lange Kontinuität eines regionalen Hoftyps und ist deshalb von geschichtlicher Bedeutung. Städtebaulich kommt dem Bau gegenüber der Einmündung der zum Ortskern führenden Wachenbergstraße in die durch das Haigerbachtal führende Bundesstraße eine Merkzeichenfunktion zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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