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Kleinformatiges Fachwerkwohnhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schwalm mit einer an der Giebelseite einsichtigen Ständerkonstruktion aus dem Ende des 16. Jh. Dort im Untergeschoß nahezu wandhohe Verstrebungen. Im Obergeschoß findet sich eine jüngere Fachwerkkonstruktion mit Stockwerkstreben. Als eines der ältesten erhaltenen Häuser ist das Haus Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |