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Stattliche Hofanlage des 18. Jh. über hakenförmigem Grundriss, Wohnteil und Scheune im länglichen Bauteil, der kürzere Querbau mit Stall und darüberliegende Heubergeraum. Neben der Hofform bedeutsam die Gestaltung des Fachwerks mit schlanken gedrehten Säulen in den Eckständern und Zierformen (Feuerbock) in den Gefachen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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