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Teil einer traufständigen Baugruppe am südlichen Ortsrand. Der ebenfalls mit durchgehenden Ständern errichtete Bau aus der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Brand 1769 zeichnet sich aus durch die reiche Gestaltung der Mannfiguren im Obergeschoss, das gedrehte Tau im Erdgeschoss, umlaufende Rahmung vom Eckpfosten über den Geschossbalken zum Bundpfosten sowie Reste einer Bauinschrift. Der so besonders hervorgehobene Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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