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Freistehend errichtete Fachwerkscheune, im Putz datiert 1779/80. Als vollkommen ungestörter bäuerlicher Wirtschaftsbau und Teil des planmäßigen Wiederaufbaus Haigerseelbachs nach dem Brand von 1769 von geschichtlicher Bedeutung, durch Volumen und Gebäudestellung auch von besonderem städtebaulichem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |