Schultheißstraße von Osten
Läbachstraße von Süden
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Lahn-Dill-Kreis
Haiger
Langenaubach
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Das südlich von Haiger gelegene Langenaubach, 1347 erstmals als Ubach genannt, wurde 1813 durch einen Brand zerstört. Nur die Kirche und wenige Einzelbauten überdauerten. Der Brand fiel in die Zeit, als Langenaubach als Teil des "Departement Sieg" zum Großherzogtum Berg gehörte. Der Wiederaufbau erfolgte nach einem Plan des Dillenburger Baudirektors Schrumpf. Der auf die damalige Planung zurückgehende Ortsgrundriss wird geprägt von der geradlinig durch das Aubachtal verlaufenden Langenaubacher Straße. Ihr folgt ein paralleler Straßenzug, der bei der den Brand überdauernden, an der Hauptstraße gelegenen Kirche die Seite wechselt, bedingt durch die Lage des Aubaches. Es entstand auf diese Weise eine Ortsmitte, die durch einen herausgehobenen Bau und die Gestaltung des Ortsgrundrisses bestimmt war. Darin drückt sich ein routiniertes Umgehen der Planenden mit der Anpassung der schematischen Ordnungsvorstellungen an die örtlichen Gegebenheiten aus. Der Gebäudetyp des Wiederaufbaus war das riegellose Fachwerkeinhaus. Die Bauten sind in der Langenaubacher, Schultheiß- und Bachstraße traufständig, an den kurzen Querstraßen entstehen Staffelungen giebelständiger Gebäude. Der Charakter des Wiederaufbaus wird besonders deutlich in der Schultheißstraße (traufständige Gebäudegruppen) und in der Läbachstraße (giebelständige Gebäudestaffelung im ansteigenden Gelände). Die beiden Straßen bilden zusammen mit der Langenaubacher Straße und Bachstraße die aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als einheitliche Ortsplanung des frühen 19. Jhs. ausgewiesene Gesamtanlage Langenaubach. Besonders wertvoller Bestandteil des erhaltenswerten Ortsbildes sind die gusseisernen Laufbrunnen in der Schultheißstraße, Langenaubacher Straße und Querstraße. Von Bedeutung ist auch der offene Lauf des Aubaches, der die südöstliche Ortsgrenze und damit auch die der Gesamtanlage markiert. 


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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