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Vor der evangelischen Kirche und in Blickbeziehung zum ehemaligen Rathaus städtebaulich bedeutsam gelegener gusseiserner Laufbrunnen aus dem letzten Viertel des 19. Jh. Der Brunnen hebt sich durch Größe und Gestaltung unter den vergleichbaren Brunnen des Ortes in der Schultheißstraße und der Läbachstraße hervor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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