Am Rombach
Scheune mit Stroh-Lehm-Behang
Haustür, Grundstraße 130
Ev. Kirche von Westen
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Lahn-Dill-Kreis
Haiger
Ober-Roßbach
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Nördlich von Haiger liegt Ober-Roßbach zwischen den beiden Höhenzügen Struth und Haincher Höhe, an der Einmündung des Rombaches in den Roßbach. Der 1355 erstmals genannte Ort weist noch den Zustand eines unregelmäßig bebauten Haufendorfes auf, dessen Bausubstanz überwiegend auf das 17. und 18. Jh. zurückgeht. Das Dorf ist als abgrenzbare Gesamtheit noch gut ablesbar. Die Ortseingänge im Südwesten und Nordosten sind von historischen Bauten geprägt. Von besonderem Reiz und auch als historische Form der Ortsbegrenzung wertvoll ist der südliche Ortsrand; Gärten bilden hier den Übergang zum Roßbach. Im Ortsinneren sind für das Erscheinungsbild prägend - wie bereits genannt - bäuerliche Bauten des 17. und 18. Jhs. Typisch ist das Gemenge unterschiedlicher Hofformen wie Einhausgehöfte, L-förmige Hofreiten, freistehende Wohnbauten und Scheunen. Im Inneren des Ortsbildes kommt einerseits der dem Roßbachtal folgenden Grundstraße mit einer weitgehend geschlossen wirkenden Randbebauung und andererseits dem quer dazu verlaufenden Rombach besondere Bedeutung zu. Der Rombach wird von Wegen begleitet, sein Verlauf ist teilweise von einer traufständigen Bebauung gefasst. Aufgrund der einheitlichen Entstehungszeit der erhaltenen Bauten und der besonders typischen Ausprägung des beschriebenen Dorftyps ist der gesamte Ortskern Ober-Roßbachs geschichtlich bedeutsam und deshalb als Gesamtanlage ausgewiesen. Letztere zeichnet sich auch durch die Varietät ihrer Bautypen aus: neben den bäuerlichen Anwesen sind u. a. die barocke Kirche, eine Schmiede, ein Backhaus sowie eine Bruchsteinbrücke erhalten. 


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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