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Am südwestlichen Ortsrand gelegenes Fachwerkeinhaus von um 1900. Die hofseitige Traufseite mit einem Zwerchhaus über dem Wohnteil. Die funktionale Aufteilung zwischen Wohnteil, Stall und Scheune ist in ihrer ursprünglichen Form noch erhalten. Als späte Verwirklichung eines regionalen Hoftyps geschichtlich bedeutsam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |