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Fachwerkwohnhaus aus dem Ende des 18. Jh. mit einem regelmäßig abgearbeiteten Fachwerkgefüge, das sich im Obergeschoß aus einfach verriegelten Mannfiguren bzw. 3/4-Streben, im Untergeschoß aus einfach verriegelten 3/4-Streben mit eingestelltem Stiel rekrutiert. Im vorderen Bereich wurde das Haus in Rähmabzimmerung, im hinteren Abschnitt als Ständerbau abgearbeitet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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