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Unmittelbar am Straßenrand in Fachwerk errichtete Doppelscheune, deren Eckständer durch hohe Streben ausgesteift sind. Der Bau ist vermutlich zusammen mit dem benachbarten Wohnbau in der Zeit um 1700 entstanden. Ungewöhnlich ist der Gebäudetyp der Doppelscheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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