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Winkelförmige Hofreite, Wohnhaus und Scheune in Fachwerk der Zeit um 1700. Am Wohnhaus noch bemerkenswerte dreiflügelige klassizistische Tür. Geschichtlich bedeutsam ist die Hofform als Dokument bäuerlicher Wohn- und Wirtschaftsweise sowie die Einheitlichkeit der Entstehungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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