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Zweigeschossiger Fachwerkbau der Zeit um 1700 mit noch deutlich ausgeprägte Geschossversätzen. Sehr schön im Obergeschoss des Giebels eine Reihung aussteifender Mannformen, die durch die Lage des Baus in einem Knickpunkt der Grundstraße besonders deutlich werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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