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Giebelständig in den Straßenraum hineinragendes Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1793. An der giebel- und hofseitigen Schaufassade findet sich eine repräsentative Fachwerkkonfiguration aus doppelt verriegelten, dicht angeordneten Mannfiguren an den Eck- und Bundständern beider Geschosse. Im hinteren Bereich der Parzelle hat sich eine parallel zur Straße orientierte Scheune mit einer mittigen Toreinfahrt aus der Bauzeit erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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