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Gusseiserner Laufbrunnen aus der zweiten Hälfte des 19. Jh., der innerhalb der zahlreichen vergleichbaren Brunnen im Kreisgebiet eine Sonderstellung einnimmt: das bezieht sich auf die pfeilerartige Ausformung des Brunnenstocks und die des Beckens als kleine Schale. Der Brunnenstock mit zahlreichen Dekorelementen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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