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Zweigeschossiger traufständiger Fachwerkbau, im Erdgeschoss massiv erneuert. Ein Bau im Kern noch des 17. Jh. Das Obergeschoss der Traufseite mit einem ungestörten Gefüge auf profilierter Schwelle, und ein Rautennetz als Zierform in einem Brüstungsgefach. Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung; er ist zudem durch seine Lage im Ortsmittelpunkt städtebaulich hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |