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Im Verlauf der Durchgangsstraße befindliches Fachwerkwohnhaus aus dem Beginn des 18. Jh. mit einem baulichen Kern, der, wie die stark gebogene Strebe im Untergeschoß andeutet, wesentlich älter erscheint. Die übrige Fachwerksubstanz rekrutiert sich aus dünnen Hölzern an den Eckständern: dort doppelt verriegelte Mannfiguren mit eingestelltem Stiel zwischen unterem Riegel und Rähm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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