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In Fachwerk errichtetes Einhaus des 18. Jh., dessen Gefüge sich weitgehend im ursprünglichen Zustand befindet. Von besonderem Wert sind die Eckständer mit gedrehter Säule, die als Tau gestalteten Füllbretter im Wohnteil sowie am Giebel des Wohnteils die Verzierung des Dach- und Kehlbalkens ebenfalls mit einem Tau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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