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Von dem weitgehend massiv erneuerten Gebäude sind noch Teile eines Fachwerkbaus der Zeit um 1700 erhalten. Der nördliche Giebel ist künstlerisch so wertvoll, dass das Gebäude als Kulturdenkmal einzustufen ist. Am Giebel bestechen die Symmetrie und der Reichtum der Fachwerkgestaltung. Zu nennen sind vor allem die zahlreichen Feuerböcke und die in den Eck- und Bundständern befindlichen gedrehten Säulen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |