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Der in seinem Ursprung spätmittelalterliche Ort Sechshelden brannte während des Siebenjährigen Krieges 1759 fast vollkommen ab. Der Wiederaufbauplan sah vor, in verschiedenen Zeilen voneinander getrennte Wohnhäuser und Scheunen zu errichten, um künftig eine größere Brandsicherheit zu gewährleisten. Der Neubau der Kirche sollte außerhalb der Ortslage erfolgen. Aufgrund des Siebenjährigen Krieges kam der Wiederaufbau nur schleppend in Gang. 1793 wurde ein Ergänzungsplan aufgestellt: die Trennung zwischen Wohnhaus und Scheune wurde rückgängig gemacht, sie wurde von den Bewohnern als unbequem empfunden. Der Grundriss des Ortes ist noch heute geprägt von der regelmäßigen Zeilenführung des wieder aufgebauten Dorfes. Es ist jedoch nur an wenigen Stellen ein auch historische Bausubstanz ungestört aufweisendes Ortsbild vorhanden. Von besonderem Interesse ist dabei die Dillstraße, die die Verwirklichung einer Scheunengasse dokumentiert. Dieser im Dillkreis einzigartige Bereich wurde aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Gesamtanlage ausgewiesen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |