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Hakenförmig erschlossene Hofanlage stattlicher Dimension mit einer inschriftlichen Datierung am Torpfosten der Ummauerung aus dem Jahr 1831. Im hinteren Bereich der Parzelle erhebt sich das traufständig erschlossene Wohngebäude in fünf Achsen, dessen Fachwerkgefüge von Holzschindeln verdeckt wird. Die Haustür stammt vermutlich aus der Bauzeit. Ebenso wie das Wohnhaus ist auch die hakenförmig angrenzende, bis an die Straße ausgreifende Scheune mit einer Verschindelung versehen. Links öffnen zwei hohe Einfahrten die Lagerräume, links ist der Stall angesiedelt. Neben dem Wohnhaus befindet sich ein interessantes Gartenhaus über einem fünfseitigen Grundriß. Abgeschlossen wird die Parzelle von einer Bruchsteinmauer, die ebenso wie die beschriebenen Gebäude schützenswert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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