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Zweigeschossiger, 1783 inschriftlich datierter Fachwerkbau. Der mit durchgehenden Ständern errichtete Bau weist an der östlichen Traufseite noch das vollständige Gefüge der Entstehungszeit auf. In der giebelseitigen Schwelle des Obergeschosses befindet sich eine für das dörfliche Brauchtum charakteristische Bauinschrift. Als Teil des Wiederaufbaus nach dem Dorfbrand von 1759 Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |