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Mit durchgehenden Ständern errichteter zweigeschossiger Bau, der inschriftlich 1604 datiert ist. Bemerkenswert sind die die Eckständer aussteifenden, zwei Geschosse hohen Streben. Dach- und Kehlbalken sind mit Klötzchenfriesen geschmückt. Vom Typus handelt es sich um ein dreizoniges, von der Giebelmitte her erschlossenes Hallenhaus. Innerhalb des Hausformengefüges des Dillgebietes ist der Bau von geschichtlicher und wissenschaftlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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